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Strafvollstreckung
Wird ein Strafurteil, in dem ein Straftäter wegen seiner Tat verurteilt wird, rechtskräftig, muss die Strafe durchgesetzt, also vollstreckt werden. Die Strafvollstreckung obliegt der Staatsanwaltschaft.
Bestimmte Entscheidungen über die Strafvollstreckung inhaftierter Straftäter werden von der Strafvollstreckungskammer, die beim Landgericht angesiedelt ist, getroffen.
Serviceeinheit der Strafvollstreckungskammer:
Zimmer 4.005, Tel. 0781 / 933-1132,
Fax: 0781 / 933-1170