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Rechtsreferendare

Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. 

Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation (Zivilstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung (höchstens zwei Rechtsreferendare pro Richter) erhalten.


Zur Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Offenburg:

Referent für die Ausbildung der Rechtsreferendare ist Vorsitzender Richter am Landgericht Rolofs.
Die Geschäftsstelle für Aus- und Fortbildungsangelegenheiten wird verwaltet von

  • Frau  Wildt, Zimmer 4.005,
    Tel. 0781 / 933-1159,
    Fax 0781 / 933-1170.

Nach Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung teilt der Präsident des Oberlandesgerichs Karlsruhe dem Landgericht Offenburg jedes Jahr zum 1. April und zum 1. Oktober jeweils ca. 15 Rechtsreferendare zu, die er zum Vorbereitungsdienst zugelassen hat. Während ihrer 24 Monate dauernden Ausbildung durchlaufen die Rechtsreferendare 5 Pflichtstationen (Zivilstation, Strafstation, Rechtsanwaltsstation I, Verwaltungsstation, Rechtsanwaltsstation II) und eine drei Monate dauernde Wahlstation im Schwerpunktbereich. In den Pflichtstationen im Zivilrecht und im Strafrecht werden sie einem Richter oder einer Richterin, der/die am Landgericht Offenburg oder einem der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk tätig ist, in der Regel einzeln zur praktischen Ausbildung zugewiesen. In der Strafstation kommt wahlweise auch eine Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft Offenburg in Betracht. Die praktische Ausbildung in den übrigen Stationen wird von Rechtsanwälten, Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten durchgeführt. Während der Pflichtstationen finden am Landgericht für die einzelnen Arbeitsgemeinschaften jeweils Einführungslehrgänge, praxisbezogener Unterricht und besondere Lehrveranstaltungen statt, in denen vor allem die erforderlichen verfahrensrechtlichen, aber auch materiell-rechtliche Kenntnisse vermittelt werden.

Ausbildungspersonalrat 

Der Ausbildungspersonalrat (APR) vertritt die Interessen aller Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare am Landgericht Offenburg. An der Stammdienststelle in Offenburg vertritt er ca. 60 Referendarinnen und Referendare und besteht aus maximal fünf Mitgliedern.

Der APR fungiert als Interessenvertretung und Schnittstelle zwischen den Referendarinnen und Referendaren und der Ausbildungsleitung für Fragen und Anliegen rund um die Beschäftigung als Rechtsreferendarin und Referendar. Ziel ist die stetige Verbesserung der Ausbildungsbedingungen am Ausbildungsstandort und eine Förderung der Vernetzung zwischen den Referendarinnen und Referendaren.

Bei Fragen und Anregungen ist der APR unter apr-og@gmx.de oder über die Geschäftsstelle für Aus- und Fortbildungsangelegenheiten unter wildt@lgoffenburg.justiz.bwl.de erreichbar.

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