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Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden

Wenn sich ein Opfer bestimmter Straftaten, die gegen die Person gerichtet sind, während des Strafverfahrens gegen den Täter von einem Rechtsanwalt vertreten lassen will, kann ihm das Gericht einen Rechtsanwalt als Beistand bestellen oder für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe bewilligen:

  • Das Gericht bestellt, sofern ein Opfer schwerer vorsätzlicher Gewalttaten (wie z.B. Vergewaltigung, Mord oder Totschlag) als Nebenkläger zugelassen wurde, dem Nebenkläger auf dessen Antrag einen Rechtsanwalt als Beistand. Entsprechendes gilt für die Hinterbliebenen eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten oder für ein Opfer eines Sexualdelikts, das zur Zeit der Antragsstellung noch keine 16 Jahre alt ist. Dies geschieht unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Opfers oder des Hinterbrliebenen.
  • Wenn ein Nebenkläger  zugelassen wird, kann ihm auf seinen Antrag in Fällen wie z.B. vorsätzlicher Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung usw. für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe bewilligt werden. In diesem Fall hängt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe - anders als bei der Bestellung als Beistand - davon ab, dass der Nebenkläger wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsanwaltes aufzubringen.


Opferhilfe

Opfer von Straftaten bedürfen besonderer Hilfen und staatlichen Schutzes. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie durch den Verweis im Kasten rechts.

Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich bietet Opfern und Tätern die Möglichkeit, mit Hilfe eines Vermittlers ihren Konflikt außergerichtlich zu regeln und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie durch den Verweis im Kasten rechts.

Hilfseinrichtungen
für Opfer einer Straftat

  • "Aufschrei" Ortenauer Verein gegen sexuelle
    Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V.
    Hindenburgstraße 28 - 30, 77654 Offenburg
    Tel.  0781 / 31000
              
  • Diakonisches Werk im Ortenaukreis
    Projekt "Handschlag"
    Okenstr. 8, 77652 Offenburg,
    Tel. 0781 / 9222-20
    Fax 0781 / 2213
    E-Mail:  diakonietoa@gmx.de
           
  • Frauen helfen Frauen Ortenau e.V.
    (Frauenhaus Offenburg)
    Postfach 1433, 77604 Offenburg
    Tel.  0781 / 343 11
    Fax  0781 / 948 2150
                      
  • Link öffnet neues Fenster  Weisser Ring
    Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung
    von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung
    von Straftaten e.V.
    Weberstr. 16, 55130 Mainz
    Tel.  06131 / 8303-0
    Fax  06131 / 8303-45
    Info-Telefon 01803 / 34 34 34
    Persönliche Ansprechpartner
    im Ortenaukreis:
    Herr Dubronner, Tel. 07807 / 1284
    Herr Vögele, Tel. 0781 / 37618

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