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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Berufungen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Kammern des Landgerichts wird jährlich durch das Präsidium des Landgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,  § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, wie die Kammern personell besetzt sind und für welche Fälle sie zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Geschäftsverteilung beim Landgericht Offenburg:

Das Präsidium des Landgerichts Offenburg beschließt den Geschäftsverteilungsplan zum Jahresbeginn jährlich neu. Den Geschäftsverteilungsplan für das laufende Geschäftsjahr können Sie                              

                                    2024:     hier
                                    2023:     hier
                                  
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Als Service stellen wir Ihnen auch einen aktualisierten Geschäftsverteilungsplan zur Verfügung, in dem die laufenden Änderungen aufgrund von Präsidiumsbeschlüssen bereits eingearbeitet sind. Bitte beachten Sie aber, dass dieses Dokument in dieser Fassung nicht vom Präsidium beschlossen wurde. Verbindlich sind deshalb nur der ursprüngliche Geschäftsverteilungsplan und die weiteren Präsidiumsbeschlüsse, die hier ebenfalls veröffentlicht werden (ggf. mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung).        

Präsidiumsbeschluss Änderung 09.01.2023

Präsidiumsbeschluss Änderung 25.01.2023

Präsidiumsbeschluss Änderung 12.06.2023

Präsidiumsbeschluss Änderung 26.06.2023

Präsidiumsbeschluss Änderung 01.08.2023

Präsidiumsbeschluss Änderung 04.09.2023

Präsidiumsbeschluss Änderung 27.02.2024

GVP 01.03.2024

   

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