Suchfunktion

Zuständigkeit

Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Offenburg erstreckt sich auf die Bezirke der Amtsgerichte im Ortenaukreis mit  Ausnahme der Amtsgerichte Achern (Landgerichtsbezirk Baden-Baden) und Ettenheim (Landgerichtsbezirk Freiburg).

Zum Landgerichtsbezirk Offenburg gehören die
A m t s g e r i c h t e :

Weitere Informationen hierzu siehe unter Link öffnet neues Fenster Bezirk

Fußleiste