Suchfunktion
Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Offenburg erstreckt sich auf die Bezirke der Amtsgerichte im Ortenaukreis mit Ausnahme der Amtsgerichte Achern (Landgerichtsbezirk Baden-Baden) und Ettenheim (Landgerichtsbezirk Freiburg).
Zum Landgerichtsbezirk Offenburg gehören die
A m t s g e r i c h t e :
Weitere Informationen hierzu siehe unter Bezirk