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Die eAkte und beA

Besondere Informationen für Rechtsanwälte

Seit 15.07.2020 am LG Offenburg neu angelegte Zivilverfahren werden ausschließlich elektronisch geführt. Damit die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Gericht weiterhin reibungslos funktioniert und die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs genutzt werden können, sind einige Dinge zu beachten, die wir hier zusammengestellt haben.

Nutzen Sie beA

Die elektronische Kommunikation ist der schnellste und zuverlässigste Kommunikationsweg mit dem Gericht. Wenn schon ein Aktenzeichen bekannt und bei beA richtig eingetragen ist, wird der Schriftsatz sofort der richtigen elektronischen Akte zur Verfügung gestellt. Ab 01.01.2022 müssen Sie ohnehin beA nutzen. Stellen Sie rechtzeitig um, damit Sie noch die Möglichkeit haben, Erfahrungen mit beA zu sammeln, solange auch noch alternative Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Vermeiden Sie papierhafte Schriftsätze und Telefaxsendungen

Alle papierhaft übersandten Schriftsätze müssen erst eingescannt werden, bevor sie vom Richter zur Kenntnis genommen und bearbeitet werden können. Das gilt auch für Telefaxe! Die Übersendung eines Schriftsatzes auf diesen Wegen führt also zu Verzögerungen in der Bearbeitung und zu einem hohen Aufwand für die Geschäftsstelle. Ist Ihr Schriftsatz eilig, sollte er immer elektronisch übermittelt werden!

Was Sie elektronisch übersandt haben, müssen (und sollten) Sie nicht mehr auf anderem Weg übersenden. Auch die Übersendung von Doppeln entfällt.

Übersenden Sie jede Anlage in einer einzelnen Datei

In der elektronischen Akte werden die Dokumente so angezeigt und verarbeitet, wie sie übersandt werden. Das Gericht kann die einzelnen übersandten Dokumente nicht verändern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie

  • Schriftsätze und Anlagen voneinander trennen
  • Anlagen in einzelnen Dateien ablegen (also K1 - K 25 nicht in eine PDF packen, sondern in 25 einzelne PDF Dateien)
  • jede Anlage auch im Text mit der Anlagennummer versehen (wie bisher auch)

Wichtig: Übersenden Sie den Schriftsatz mit allen einzelnen Anlagen in einer beA-Nachricht, nicht aufgeteilt auf mehrere Nachrichten, damit die Bearbeitung bei uns nicht auseinanderfällt.

Hinweise, wie man Schriftsätze und Anlagen richtig versendet, können Sie auch dem folgenden BRAK-Newsletter zu beA entnehmen: https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2018/ausgabe-29-2018-v-06122018.news.html

Vermeiden Sie telefonische Nachfragen, ob etwas eingegangen ist

Wenn Sie einen Schriftsatz per beA eingereicht haben, erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung. Telefonische Nachfragen sind überflüssig und kosten Ihnen und uns wertvolle Zeit. Es ist noch kein Fall bekannt geworden, in dem ein elektronisch übersandter Schriftsatz dauerhaft verloren gegangen wäre.

Teilen Sie uns bitte den anwaltlichen Sachbearbeiter mit

Die elektronische Kommunikation über beA läuft - wie Sie wissen - nicht kanzleibezogen, sondern bezogen auf den individuellen Anwalt. Jeder Anwalt hat seine eigene „Safe-ID“, also seine individuelle Adresse für den elektronischen Rechtsverkehr. Deshalb kann das Gericht nicht einer Kanzlei, sondern nur einer spezifisch benannten Person zustellen. Damit wir den richtigen Personen in der Kanzlei zustellen, nennen Sie uns bitte im Rubrum (bei der Angabe der Prozessbevollmächtigten) zusätzlich

  • den anwaltlichen Sachbearbeiter in Ihrer Kanzlei
  • den anwaltlichen Sachbearbeiter in der gegnerischen Kanzlei (soweit Ihnen schon aus der vorgerichtlichen Korrespondenz bekannt)

Die etwas sperrige Safe-ID müssen Sie uns nicht nennen; diese suchen wir im BRAK-Verzeichnis heraus, sofern sie nicht ohnehin schon in unserem Fachverfahren hinterlegt ist.

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