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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Apostillen/ Vorbeglaubigungen werden hier erteilt für Dokumente der:

  • Amtsgerichte (u.a. Nachlassgericht, Familiengericht) in unserem Landgerichtsbezirk (Gengenbach, Kehl, Lahr, Oberkirch, Offenburg und Wolfach)
  • Notare / frühere Notariate in unserem Landgerichtsbezirk
  • Übersetzer (nur für Übersetzer, die beim Landgericht Offenburg beeidigt worden sind); diese finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de. Beim Landgericht können Sie keine Dokumente übersetzen lassen. 



Die Anträge können ausschließlich schriftlich per Post übersandt oder durch Einwurf in den Außenbriefkasten des Landgerichts (Hindenburgstr. 5) eingereicht werden. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich. 

Dokumente bitten wir im Original mit Antragsformular einreichen.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Werktage.

Pro Dokument fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 EURO an. 

Die Urkunden werden nach Erledigung als Standard-Briefsendung (ohne Sendungsverfolgungsoption) über Postdienstleister zurückgesandt. Auf die Sendungsdauer haben wir keinen Einfluss. Wir haften nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente!

Abholung:

Wollen Sie die Unterlagen persönlich vor Ort abholen, muss dies auf dem Antrag unter Angabe einer aktuellen Telefonnummer ausdrücklich in dem dafür vorgesehenen Feld vermerkt werden. 

Das Antragsformular finden Sie hier: - Antragsformular - 

Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die Verwaltungsabteilung (0781/933-1121) wenden.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:

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