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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Die Anträge können per Post übersandt oder durch Einwurf in den Außenbriefkasten des Landgerichts mit dem dafür
vorgesehenen Antragsformular
eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Werktage.
Pro Dokument fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsabteilung (Tel. 0781 / 933-1121).
Sprechzeiten der Verwaltungsabteilung (Zimmer 4.002):
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:
- für Urkunden der Städte und Gemeinden, der Landratsämter und der Finanzämter:
das Regierungspräsidium Freiburg
Referat 15.1
Schwendistraße 12
79102 Freiburg
Frank Voß
Telefonnummer: 0761 208-2051
E-Mail: Urkundenverkehr@rpf.bwl.de
Ute Mutschler
Telefonnummer: 0761 208-2017
E-Mail: Urkundenverkehr@rpf.bwl.de
weitere Hinweise finden Sie hier unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/beglaubigungen-von-urkunden/
- für Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung
Schule und Bildung (früher: Oberschulamt)
und der Schulen:
das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart, Frau Rogall
Tel. 0711 / 279-2569
weitere Hinweise finden Sie hier unter https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/formulare-und-merkblaetter/apostillen-und-vorbeglaubigungen?highlight=Apostille