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Dolmetscher und Übersetzer

Dolmetscher und Übersetzer beherrschen mindestens zwei Sprachen und sorgen dafür, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen miteinander verständigen können. Dolmetscher übersetzen mündlich, Übersetzer tun dies schriftlich. Die Gerichtssprache ist deutsch. Wird vor Gericht unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.

Die Entschädigung für Dolmetscher und Übersetzer richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Vergütung für Dolmetscher wird nach Stunden, die für Übersetzer nach Umfang und Schwierigkeit des schriftlichen Textes bemessen. Daneben können Fahrtkostenersatz und Entschädigung für bestimmte Aufwendungen beantragt werden.

Zur Sprachübertragung für gerichtliche Angelegenheiten können Dolmetscher und Übersetzer öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn sie die erforderliche Sachkunde und persönliche Eignung dafür besitzen. Diese Voraussetzungen werden von der Verwaltung des Landgerichts geprüft. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der bei der Präsidentin bzw. beim Präsidenten des Landgerichts gestellt werden muss.

Informationen zur neuen Rechtslage seit dem 01.01.2023 sind unter service-bw.de veröffentlicht.

Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren gibt ein Merkblatt, das Sie

                           Download hier

herunterladen können.

Außerdem stellen wir hier verschiedene Antragsvordrucke zur Verfügung:

Antrag auf allgemeine Beeidigung
Antrag auf Änderung einer Beeidigung
Antrag auf Verlängerung der Beeidigung
Antrag auf vorübergehende Aufnahme in das Verzeichnis
     

Ansprechpartnerinnen im Hause
für das Zulassungsverfahren:

Frau Erdrich, Frau Hemmer, Frau Lienert und Frau Brucher, Zimmer 4.003,
Tel. 0781 / 933-1144,
Fax 0781 / 933-1180
   

Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer:

  • Seit 01.01.2010 gibt es eine bundesweite Datenbank (DÜD),
    über die man auch Informationen bezüglich der beim Land-
    gericht Offenburg zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer
    erhält, die ihrer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben.

    Bitte hier anklicken:  

    Download   http://www.justiz-dolmetscher.de/ 


Entschädigungsstelle für Dolmetscher
und Übersetzer
im Hause:

Die Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern/Übersetzern und Schöffen erfolgt durch

  • Frau Rexter und Frau Buchholz,
    1. Obergeschoss, Zimmer 2.003,
    Tel.
      0781 / 933-1140.

Die Entschädigungsbeträge werden grundsätzlich bargeldlos ausbezahlt.

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