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Gerichtszahlstelle

Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Offenburg, die auch für das Landgericht Offenburg zuständig ist, befindet im Erdgeschoss des Amtsgerichtstrakts Zimmer 102.

Sie ist für den Publikumsverkehr von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet.

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