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Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg wurde mit in Kraft treten des Gesetzes über die Sozialarbeit der Justiz (GSJ) am 8. November 2016 errichtet. Die das Gesetz konkretisierende Satzung der BGBW wurde gemäß § 13 Absatz 1 GSJ vom Verwaltungsrat am 14. November 2016 beschlossen. Die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Sozialarbeit im Justizvollzug vom 23.12.2016 enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung unserer Tätigkeiten.

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