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Zuständigkeit (Stand 01.05.2015)
Justizvollzugsanstalt Rottweil, Hauptanstalt
Untersuchungs- und Zivilhaft sowie Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten an männlichen Erwachsenen aus dem Landgerichtsbezirk Rottweil
Justizvollzugsanstalt Rottweil, ASt. Hechingen
Untersuchungs- und Zivilhaft an männlichen Erwachsenen aus dem Landgerichtsbezirk Hechingen
Justizvollzugsanstalt Rottweil, ASt. Oberndorf
Jugendstrafen und Freiheitsstrafen nach §114 JGG an mänlichen Verurteilten,die einer Drogentherapie bedürfen.
Justizvollzugsanstalt Rottweil, ASt. Villingen-Schwenningen
Untersuchungs- und Zivilhaft an männlichen Erwachsenen aus den Amtsgerichtsbezirken Villingen - Schwenningen und Donaueschingen
Aus Verfahrensgründen und Gründen der Vollzugsorganisation kann in Einzelfällen von der vorgegebenen Zuständigkeitsregelung abgewichen werden.
Den vollständigen Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.
