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Die Vollzugsgeschäftsstelle

erledigt sämtliche Verwaltungsgeschäfte, die den Gefangenen unmittelbar betreffen – von der Inhaftierung bis zur Entlassung.
Dazu gehören unter anderem:

  • vorläufige Berechnung der Strafzeiten
  • Überwachung und Kontrolle von Strafdaten, beispielsweise 1/2-Strafe, 2/3-Strafe und Entlassungstag
  • Überwachung und Kontrolle von Terminen, beispielsweise Verhandlungstermine, Anhörungen bei Gericht und andere Vorführungstermine
  • Erstellung, Führung und Aufbewahrung der Gefangenenpersonalakten
  • Führung des Buchwerks  
  • Vorbereitung und Organisation von Transporten
  • Führung des Urlaubs-und  Ausgangsbuchs und der Urlaubstagelisten 
  • Ausstellung der Urlaubs- und Ausgangsscheine
  • Einleitung der Fahndung bei Fluchtfällen, Nichtrückkehr von Urlaub oder Ausgang
  • Registratur für Angelegenheiten der Gefangenen für andere Verwaltungsabteilugen in der JVA (Zahlstelle, Arbeitsverwaltung, Wirtschaftsverwaltung)
  • Führung und Überwachung der Liste über die Arbeitsfreistellungstage gemäß § 43 StVollzG und die Anrechnung auf den Entlassungszeitpunkt
  • Erstellen der Strafvollzugsstatistiken wie Ausländerstatistik, Zählkartenstatistik und Vorarbeiten zur Statistik St 7/8 bis 10.
  • Erteilung von Auskünften an Behörden, Gläubiger und andere Personen unter Einhaltung der Vorschriften für den Datenschutz
  • Belehrungen und Eröffnungen im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften,  Strafvollstreckungskammern, Ausländerbehörden und anderen Behörden
  • Bearbeitung der Posteingänge 
  • Mitteilungen an die Konsulate jener Länder, bei denen eine Meldepflicht über inhaftierte Personen besteht
  • Kontaktstelle zu anderen Behörden, Rechtsanwälten, Angehörigen und anderen Privatpersonen
  • Mitarbeit bei dem jährlichen Gnadenerweis zu Weihnachten, der so genannten Weihnachtsamnestie

Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle (VGST):   Klaus-Jürgen Hopp

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